Elterninitiative GEMV
Gemeinsam Erziehende Mütter und Väter
Schweiz findet Anschluss an innovatives Familienrecht
Unter fortschrittlichen gesellschaftlichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen eines Staates leben über ein Drittel der Trennungskinder - im Grundschulalter sogar bis zur Hälfte - in Doppelresidenz bei ihren beiden Eltern. In umliegenden Nationen ist das somit Normalität, während nur rund 5 Prozent der deutschen Kinder nach Trennung diese Gelegenheit gemeinsam ausgeübter Elternverantwortung erhalten.
So hatten wir Anfang 2017 noch die neue Gesetzgebung in der Schweiz begrüßt, wonach in Familienverfahren die Doppelresidenz ("alternierende Obhut") auf Antrag bevorzugt geprüft werden solle. Die Politik hatte sich eindeutig zur Unterstützung der gemeinsamen Elternverantwortung ausgesprochen.
Ende 2017 legte nun der Bundesrat (die Bundesregierung, hier das Justizdepartement) einen Bericht vor, der sehr viel zurückhaltender in der Bewertung ist und an der alten Praxis doch nicht viel ändert. Die Gerichte haben nämlich Pressemeldungen zufolge noch kein Engagement gezeigt, die alternierende Obhut progressiv zu unterstützen. Besagter Bericht beruft sich auf eine Studie, die im Sinne des Mainstreams viele Bedenken äußert und wie in der deutschen Fachdiskussion viele internationale Tatsachenforschungen übergeht. Somit stagniert die Entwicklung im Schweizer Familienrecht noch genauso wie in Deutschland, während in Österreich für 2018 eine Reform des Familienrechts unter Berücksichtigung der Belange von Doppelresidenz angekündigt wurde. Wir werden weiter informieren. lesen Sie auch im Züricher Tagesanzeiger mehr aktuelles...
Der Zürcher „Tagesanzeiger“ beschreibt am 23.10.2016 sehr deutlich die innovative politische Grundhaltung des Gesetzgebers:
Die Autorin des „Tagesanzeigers“ publiziert am 23.10.2016 ein beachtenswertes Plädoyer für gemeinsame Elternverantwortung:
Das Schweizer Fernsehen SRF hat zum Jahresende am 29.12.2016 die emotional ergreifenden Interviews mit Eltern aus zwei getrennt erziehenden Familien gesendet, die sich beide zusammen mit ihren Kindern für die alternierende Obhut, das sogenannte „Wechselmodell“ stark machen.
Der Präsident der Schweizerischen Kinderschutzorganisation begrüßt die explizite Einführung der Doppelresidenz in der Gesetzgebung. Er warnt allerdings davor, dass nun infrage kommende Eltern gegenseitig Anwälte beauftragen, die sich dann zum Nachteil der Kinder „bekriegen“ könnten.
Das Beispiel der Filmfamilie Bitterli zeigt sehr eindrucksvoll, wie Doppelresidenz für alle Beteiligten eine win-win-Situation ist, wenn sie von Beginn an gut, das heißt positiv motiviert sind. Wo immer das nicht von allein der Fall ist, gehört es zu den Aufgaben der Beratungsprofessionen, dieses konstruktive Verständnis im Interesse der Kinder herzustellen.
Sehen Sie hier den Beitrag „Ein neues Modell für das Sorgerecht“
In einem SRF-Radiobeitrag vom 3.1.2017 beschreibt eine Schweizer Rechtsprofessorin die aus ihrer Sicht geltenden Rahmenbedingungen für eine gelingende alternierende Obhut.
Die Berner Politik hat das Schweizer Familienrecht umfassend modernisiert, doch Zürcher Richter wenden sich mit einer Rolle rückwärts in einem Leitfaden für Gerichte ablehnend gegen die Etablierung gemeinsamer Elternverantwortung.
Erneut begibt sich der Zürcher „Tagesanzeiger“ auf Spurensuche. Er interviewt einen Bundesrichter, der klar und unvoreingenommen ein kindgerechtes Leitbild für die Umsetzung der Familienrechtsprechung zeichnet. Ein führender Jurist mit einem Bild von der Trennungsfamilie, auf das wir in der deutschen Justiz bisher vergeblich warten.